Beitrag von Peter Lotz, M.C.J. (NYU) Rechtsanwalt, Attorney-At-Law (N.Y.) MAYRFELD Rechtsanwälte & Attorneys-At-Law

Die Bundesregierung der 21. Legislaturperiode – getragen von CDU/CSU und SPD – setzt mit ihrem Koalitionsvertrag ein klares Signal: Datenschutz soll zukunftsfähig, effizient und innovationsfreundlich gestaltet werden. Im Mittelpunkt steht dabei die Entlastung von Verwaltung und Wirtschaft, ohne das hohe Schutzniveau für personenbezogene Daten zu gefährden.

Zielgerichtete Entbürokratisierung des Datenschutzes

Die Koalition strebt eine deutliche Entbürokratisierung datenschutzrechtlicher Vorgaben an. Insbesondere im Bereich staatlicher Dienstleistungen sollen komplexe Einwilligungserfordernisse künftig durch transparente Widerspruchslösungen ersetzt werden – stets unter Wahrung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung und im Einklang mit europäischem Recht.

Kernanliegen ist jedoch eine tiefgreifende Reform der Datenschutzaufsicht.

Zentralisierung der Datenschutzaufsicht: Mehr Klarheit, weniger Bürokratie

Ein zentrales Vorhaben ist die Bündelung der Datenschutzaufsicht für den privaten Sektor bei der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Deutschland ist derzeit das einzige EU-Land mit einer föderal zersplitterten Aufsicht für die Privatwirtschaft – eine Struktur, die häufig zu uneinheitlicher Rechtsauslegung und damit zu Unsicherheiten für Unternehmen führt.

Die angestrebte Zentralisierung bietet zahlreiche Vorteile:

  • Rechtssicherheit: Einheitliche Entscheidungen stärken die Verlässlichkeit bei der Anwendung der DSGVO.
  • Effizienz: Eine einheitliche Bußgeld- und Auflagenpraxis reduziert Unklarheiten.
  • Klarere Meldewege: Ein zentraler Ansprechpartner für Datenpannen vereinfacht die Abläufe erheblich.

Zugleich stellt sich die Herausforderung, die bisher gelebte Nähe zwischen Unternehmen und regionalen Behörden auch künftig in einem zentralisierten Modell zu erhalten. Ob die BfDI diese beratende Rolle übernehmen kann, bleibt mit Spannung zu beobachten.

Ein starkes Zeichen setzt auch die geplante Umbenennung der BfDI in „Bundesbeauftragte für Datennutzung, Datenschutz und Informationsfreiheit“ – Ausdruck eines neuen Verständnisses von Datenschutz als Enabler für datengetriebene Innovationen im europäischen Binnenmarkt.

Institutionelle Stärkung der Datenschutzkonferenz

Die Datenschutzkonferenz (DSK), das zentrale Koordinierungsgremium der unabhängigen Aufsichtsbehörden von Bund und Ländern, soll künftig fest im Bundesdatenschutzgesetz verankert werden. Ziel ist es, einheitliche Maßstäbe für Datenschutz und Datensicherheit zu etablieren und den Dialog zwischen den Ebenen weiter zu stärken.

Gleichzeitig wird sich der Fokus der DSK durch die Zentralisierung stärker auf die Koordination der öffentlichen Verwaltung richten.

Erleichterungen für KMU, Ehrenamt und risikoarme Datenverarbeitung

Kleine und mittlere Unternehmen, ehrenamtliche Organisationen und Betriebe mit risikoarmen Datenverarbeitungen sollen spürbar entlastet werden. Die Bundesregierung will vorhandene Spielräume der DSGVO nutzen, um bürokratische Hürden abzubauen und die Rechtslage zu vereinfachen – insbesondere bei rein nicht-kommerziellen Tätigkeiten.

Trotz der engen Vorgaben der DSGVO zeigen die geplanten Initiativen, dass die Bundesregierung pragmatische Lösungen sucht. Ziel ist es, gerade für kleinere Akteure eine Balance zwischen Datenschutzkonformität und wirtschaftlicher Handhabbarkeit zu schaffen – ein längst überfälliger Schritt, um den Datenschutz in der Breite wirksam umzusetzen.

Datenschutz als Wegbereiter für Digitalisierung und Innovation

Der Koalitionsvertrag macht deutlich: Datenschutz ist kein Hemmnis, sondern ein strategischer Faktor für eine moderne, digitale Gesellschaft. Deshalb sollen datenschutzrechtliche Vorgaben insbesondere im Gesundheitswesen auf ihre praktische Erforderlichkeit geprüft werden – ohne die Schutzrechte der Bürgerinnen und Bürger zu vernachlässigen.

Zudem ist eine dreimonatige Speicherpflicht für IP-Adressen und Portnummern zur besseren Nachverfolgbarkeit geplant – ein Thema, das noch präzisiert werden muss.

Fazit

Mit diesem Koalitionsvertrag möchte die Bundesregierung ein neues Kapitel im Datenschutz aufschlagen: mehr Klarheit, mehr Effizienz, mehr Innovationskraft. Die geplanten Reformen böten die Chance, Datenschutz neu zu denken – als Motor für Vertrauen, digitale Souveränität und wirtschaftliche Entwicklung. Unternehmen, Behörden und die Zivilgesellschaft sind nun gefordert, diesen Weg aktiv mitzugestalten.

 

 

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Über den Autor Peter Lotz, M.C.J. (NYU) Rechtsanwalt, Attorney-At-Law (N.Y.) MAYRFELD Rechtsanwälte & Attorneys-At-Law
Peter Lotz ist Partner bei MAYRFELD. Er berät seit über 20 Jahren sowohl Fortune 500 als auch mittelständische Unternehmen aus dem In- und Ausland insbesondere im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Entwicklung, Akquisition, Lizenzierung und Kommerzialisierung von neuartigen Technologien.
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